Grundlagenseminar II

Personalrat und personelle Angelegenheiten

Aktiv in der Personalvertretung: Das heißt, sich als professionelle Interessenvertretung für die Anliegen der Arbeitnehmer in der Dienststelle einzusetzen! Damit dies gelingt, sind wichtige rechtliche Grundlagenkenntnisse unerlässlich.

Dieses Seminar beschäftigt sich mit den Beteiligungsrechten des Personalrats bei personellen Angelegenheiten. Dazu zählen die Vorbereitung einer personellen Einzelmaßnahme, die Einstellung oder Versetzung von Mitarbeitern sowie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und andere Beendigungsgründe. All diese Beteiligungsrechte bestimmen die Arbeit des Personalrats in der Dienststelle maßgeblich mit. Umso wichtiger sind rechtssichere Kenntnisse der Personalratsmitglieder auf dem Gebiet der personellen Angelegenheiten.

 

Inhalte

Beteiligungsrechte bei allgemeinen personellen Angelegenheiten

  • Interne und externe Stellenausschreibungen
  • Personalfragebogen und Beurteilungsgrundsätze
  • Zulässige und unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch
  • Personalplanung
  • Berufsbildung, Weiterbildung und Qualifizierung

Einstellung, Ein- und Umgruppierung und Versetzung

  • Gegenstände der Beteiligung und ihre Definitionen
  • Zuständiges Gremium

Umfang der Unterrichtungs- und Vorlagepflicht des Arbeitgebers

Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung

  • Verschwiegenheitspflichten des PR
  • Stellungnahme des PR
  • Gründe für die Verweigerung der Zustimmung

Beispiele für die Begründung der Zustimmungsverweigerung

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • Abmahnungen als Kündigungsvoraussetzung
  • Ordentliche Kündigung
  • Außerordentliche Kündigung
  • Änderungskündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Allgemeiner Kündigungsschutz nach KSchG
  • Kündigungsschutz besonderer Personengruppen
  • Kündigung von Mitgliedern der Personalvertretung
Beteiligung des Personalrats vor
Ausspruch einer Kündigung
  • Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers
  • Fristen zur Stellungnahme des PR
  • Gespräche des PRs mit dem betroffenen Arbeitnehmer
  • Anhörung von Zeugen und Vorgesetzten durch den PR
  • Mögliche Stellungnahmen des PR
  • Widerspruchsgründe

Referenten:
Fachjuristen und Arbeitsrechtler

Teilnehmerzahl:
maximal 15

Seminardauer: 3 Tage
Erster Tag Beginn 13.00 Uhr
Dritter Tag Ende 13.00 Uhr

Seminar-Gebühr incl. Unterkunft, Verpflegung:
790 € zzgl. MwSt.
Bei Besuch der Schulungen "Grundlagenseminar I" und "Grundlagenseminar II" in einer Woche beträgt die Seminar-Gebühr zusammen 1580 € zzgl. MwSt. Sie sparen Reisekosten und Zeit!

Schulungsanspruch:
§ 42 (5) und § 40 (1) LPVG NRW

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