Inhouse-Seminar

Wahlvorstandsschulung LPVG NRW

In der Dienststelle stehen Personalratswahlen vor der Tür? Auf den zu konstituierenden Wahlvorstand kommen damit zahlreiche Aufgaben zu: Die genaue Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften der Wahlordnung zum LPVG NRW vor, während und nach der eigentlichen Wahl der Personalvertretung(en) durch die Beschäftigten.

Es gilt Wahlvorschriften und -abläufe einzuhalten, die Stimmabgabe rechtsicher zu gestalten und die Sitzverteilung korrekt zu berechnen. Für geübte Mitglieder der Wahlvorstände eine ebenso schwierige Aufgabe wie für neu bestellte.

Dieses Seminar erlaubt den Mitgliedern des Wahlvorstandes ihre Aufgabe, ihre Rechte und Pflichten, sicher, kompetent und dennoch praxisnah an den dienststelleninternen Gegebenheiten ausgerichtet zu erfüllen. Vorkenntnisse, offene Fragen und Unsicherheiten finden im Seminarablauf entsprechende Berücksichtigung.

Inhalte

Einführung in die allgemeinen Bestimmungen

Bestellung des Wahlvorstandes

  • Rechte und Pflichten des Wahlvorstandes

Vorbereitung der Wahlen

  • Übersicht über das Wahlverhalten
  • Wahlberechtigung - wer darf wählen?
  • Wählbarkeit - wer kann gewählt werden
  • Anforderungen an das Wählerverzeichnis
  • Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Personalratsmitglieder
  • Beachtung des Gruppenprinzips
  • Berücksichtigung der Geschlechter
  • Verteilung der Sitze auf die Gruppen
  • Vorgeschriebene Inhalte des Wahlausschreibens
  • Berücksichtigung der Geschlechter
  • Wahlvorschläge (Inhalt, sonstige Erfordernisse und Bekanntgabe) und Einreichungsfrist
  • Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
  • Wahlverfahren bei vorliegen eines Wahlvorschlages (Mehrheitswahl)

Durchführung der Wahlen

  • Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel und Wahlhandlung
  • Wahlbehinderung, Wahlbeeinflussung
  • Vorbereitung und Durchführung der Stimmabgabe
  • Schriftliche Stimmabgabe auf Verlangen
  • Feststellung des Wahlergebnisses
  • Zwingende Inhalte der Wahlniederschrift
  • Bekanntgabe des Wahlergbnisses
  • Benachrichtigung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber
  • Anfechtung der Personalratswahl
  • Konstituierende Sitzung der Personalvertretung
Entsprechende Vorschriften zur Wahl von
Bezirkspersonalräten, Hauptpersonalräten
Gesamtpersonalräten in der Wahlordnung

 

Referenten:
Fachjuristen und Arbeitsrechtler

Teilnehmerzahl:
maximal 15

Seminardauer: 1 Tag
Beginn 09.00 Uhr   Ende 15.00 Uhr

Seminar-Gebühr:
1895 € zzgl. Hotel- und Fahrtkosten des Referenten und MwSt. Bei 5 Teilnehmern; jeder weitere Teilnehmer zzgl. 50 € 

Schulungsanspruch:
§ 42 (5) LPVG NRW

 

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